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Verfahrensabgrenzung: ZPO, StPO, VwVG – welche Plattform gilt wo?

  • Autorenbild: David Schneeberger
    David Schneeberger
  • 6. Mai
  • 2 Min. Lesezeit
Laptop mit Justizwaage und "4.0" verbindet Diagramme zu ZPO, StPO, VwVG. Blaue, orange, graue Icons, Personen, Schild, Gebäude visuell.

1. Ausgangsfrage

Welche Plattform gilt für welches Verfahren? Das klingt nach einer einfachen Frage. In der Praxis führt sie mitten in die föderale Kompetenzstruktur der Schweizer Justiz. Wer die Antwort nicht kennt, riskiert, auf der falschen Plattform einzureichen und dies mit allen verfahrensrechtlichen Konsequenzen.


2. Warum die Frage oft falsch gestellt ist

Der häufigste Denkfehler: «justitia.swiss gilt für alle Gerichtsverfahren in der Schweiz.» Das stimmt nicht. justitia.swiss gilt für bestimmte Verfahrenstypen und selbst innerhalb dieser Typen gibt es Ausnahmen, Übergangslösungen und kantonale Besonderheiten.

Ein weiterer Denkfehler: «Wenn ich das Gericht kenne, kenne ich die Plattform.» Nicht notwendigerweise. Der Verfahrenstyp und nicht das Gericht bestimmt die Plattformlogik.


3. Entscheidungsdimensionen

1. ZPO-Verfahren: zivilrechtliche Streitigkeiten

Für Verfahren nach der Zivilprozessordnung gilt justitia.swiss als Einreichungsplattform, sofern der jeweilige Kanton dies vorsieht und auf ab wann er dies definiert.

Ausnahme: Das Schlichtungsverfahren ist dem gerichtlichen ZPO-Verfahren vorgelagert. Es wird nicht unter die Plattformpflicht fallen. Eine freiwillige Unterstellung ist denkbar.

2. StPO-Verfahren: strafrechtliche Verfahren

Für Strafverfahren nach der Strafprozessordnung gilt ebenfalls justitia.swiss, sofern der jeweilige Kanton dies vorsieht und auf ab wann er dies definiert. Die Plattformnutzung für beschuldigte Privatpersonen ist nicht obligatorisch. Die Pflicht gilt für berufsmässig Handelnde. Bei Strafverteidigung bedeutet das: Der Anwalt nutzt die Plattform, der Klient nicht.

3. VwVG: streitiges vs. nicht-streitiges Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsverfahrensgesetz umfasst zwei grundlegend verschiedene Verfahrenstypen. Das streitige Verwaltungsrecht, d.h. Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht, fällt unter justitia.swiss. Das nicht-streitige Bundesverwaltungsrecht – Gesuche, Bewilligungen, Anmeldungen – fällt unter eine separate Plattformlogik. Deren Betrieb und Zeitplan ist noch nicht abschliessend geregelt sind.

Kantonales streitiges Verwaltungsrecht kann über justitia.swiss abgewickelt werden, muss es aber nicht. Das entscheidet der jeweilige Kanton. Nicht-streitige Verwaltungsverfahren dürfen hingegen nur über dezentrale bzw. kantonale Lösungen oder Drittplattformen abgewickelt werden.

4. Bundesgerichtliche Verfahren

Für Verfahren vor dem Bundesgericht gilt das Bundesgerichtsgesetz. justitia.swiss ist auch für Bundesgerichtsverfahren vorgesehen – aber der genaue Zeitpunkt der Pflicht folgt der bundesrechtlichen Umsetzungsfrist, nicht den kantonalen Fahrplänen.


4. Typische Fehlannahmen

«Wir arbeiten nur in einem Rechtsgebiet – die Frage stellt sich für uns nicht.» Viele Kanzleien arbeiten im Kern in einem Rechtsgebiet, sind aber gelegentlich in anderen tätig. Auch für seltene Verfahrenstypen muss die Plattformlogik bekannt sein.

«Wenn ich auf der falschen Plattform einreiche, wird das automatisch weitergeleitet.» Nein. Eine falsche Einreichung ist eine fehlerhafte Einreichung. Ob eine Heilung möglich ist, hängt vom Verfahrensrecht bzw. BEKJ ab, nicht von der Plattform.


5. Entscheidungsrahmen

  • Wenn Ihre Kanzlei ausschliesslich ZPO-Verfahren führt → justitia.swiss, sofern der Kanton dies so vorsieht.

  • Wenn Sie auch in kantonalem Verwaltungsrecht tätig sind → Beobachtung der Drittplattform-Situation.

  • Wenn Sie vor Bundesbehörden tätig sind → separaten Zeitplan und separate Plattformlogik einplanen.


6. Einordnung in die Gesamtarchitektur

Verfahrensabgrenzung ist der erste Schritt in der Pillar-Roadmap. Den Gesamtrahmen liefert die Pillar-Seite.


8. Mandatshinweis

Die Verfahrensabgrenzung ist die Basis jeder Umsetzungsplanung. Im Rahmen eines Mandats kartiere ich den Verfahrensmix Ihrer Organisation und ordne jeden Typ der korrekten Plattformlogik zu.

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