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Am 1.1.2027 müssen
Sie bereit sein.

Punkt.

Justitia 4.0 ist kein Projekt, das zentral gelöst wird. Es ist Ihre individuelle Verantwortung. Es verändert Prozesse, Fristenlogik, Dossierführung und Organisationsstruktur – gleichzeitig.

 

Wer dann nicht bereit ist, hat kein Verzögerungsproblem. Er hat ein Rechts- und Reputationsproblem. Ich stelle sicher, dass es so weit nicht kommt.

Vier häufige Denkfehler zu Justitia 4.0,
die für Behörden brandgefährlich werden

Für Behörden und Gerichte geht es um ihre Kernaufgaben, um Rechtssicherheit und ihre Reputation. Die nachfolgenden vier Fehleinschätzungen sind in der Praxis verbreitet und keine davon ist harmlos.

Mythos 1 - Justitia 4.0 = Plattform

«Wir schauen uns die Plattform an, dann wissen wir, was zu tun ist.»

Die Plattform ist maximal 5 % des Projekts. Sie ist nur der Transaktionskanal. Kein Prozessdesign ist enthalten, keine Organisationslösung, keine Ressourcenplanung. Konkrete Fragen bleiben offen: Wer hat Berechtigung? Wer prüft Vollständigkeit? Wie erfolgt die Überleitung ins GEVER? Plattform verstehen ≠ vorbereitet sein. Prozessdesign ist der eigentliche Hebel.

Mythos 3 - Betrifft nur Zivil- und Strafverfahren

«Wir führen Verwaltungsverfahren – das betrifft uns weniger direkt.»

Kantone treiben die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren parallel voran, teilweise mit früherer Verpflichtung. Kanton Zürich: digitale Pflicht ab 1.1.2027, elektronische Dossierführung zwingend. Empfang + Versand + Dossierführung sind gleichzeitig neu zu denken. Archivierungslogik, Zugriffsrechte und Infrastruktur müssen neu aufgesetzt werden.

Mythos 2 - Wir haben noch Zeit

«5 Jahre Übergangsfristen – da können wir noch warten.»

Übergangsbestimmungen werden falsch interpretiert. Ab dem 1.1.2027 kann jede/r elektronisch einreichen. Behörden müssen empfangsbereit sein. Empfang = Bearbeitungspflicht. Digitale Eingabe ist keine E-Mail. Fristenregime bleibt unverändert. Die Hybridphase erhöht die Komplexität zusätzlich. Projektstart ist jetzt notwendig.

Mythos 4 - Es kommt eine zentrale Lösung

«Der Bund oder der Kanton wird eine Vorlage liefern.»

Es gibt keinen Retter. Keine zentrale Organisationslösung, keine Prozessvorgabe, keine zentrale Infrastruktur. Organisationen, GEVER-Systeme und Dossierlogiken sind zu unterschiedlich. Eigenverantwortung ist zwingend. Das Projekt muss auf Leitungsebene verankert sein. Abwarten ist die teuerste Entscheidung.

Sechs Fragen für eine erste Einschätzung

Beantworten Sie diese sechs Fragen ehrlich. Sie stammen aus meiner Praxis als Projektbegleiter und ehem. Justitia-Botschafter. Sie zeigen, wo Ihre Organisation heute steht.

1

Ist konkret durchgespielt, was in den ersten 15 Minuten nach Eingang einer fristauslösenden elektronischen Eingabe passiert – inklusive Stellvertretungsregelungen?

3

Sind Ihre Scan-, Speicher- und Infrastrukturprozesse darauf vorbereitet, physische Eingaben vollständig in elektronische Dossiers zu überführen – organisatorisch und technisch?

5

Sind elektronische Signatur- und Siegelprozesse in Ihrer Organisation bereits eingeführt, getestet und im Alltag anwendbar?

2

Ist verbindlich geregelt, wie Ihre Organisation in der Übergangsphase mit hybriden Dossiers arbeitet – also parallel physisch, gescannt und elektronisch?

4

Ist klar definiert, wo die operative Verantwortung liegt, wenn Eingaben falsch zugeordnet, unvollständig digitalisiert oder verspätet bearbeitet werden?

6

Sind die organisatorischen Auswirkungen von Justitia 4.0 bereits konkret in Ihrer Budget-, Ressourcen- und Personalplanung berücksichtigt?

Wenn Sie bei mehreren Fragen nicht klar mit «Ja» antworten konnten: Das ist kein Alarm. Entscheidend ist nicht das Nein – entscheidend ist, ob es im Projektplan reflektiert ist.

Risiko entsteht durch Unwissen. Risiko entsteht durch Verdrängung. Beides lässt sich mit einer klaren Standortbestimmung beheben – bevor der Druck steigt.

Die richtige Unterstützung
für Ihre Ausgangslage

Kein Einheitspaket. Je nach Grösse, Zeitplan und Projektstand gibt es das passende Format – vom ersten Audit bis zur vollständigen Projektleitung.

Einstieg

Reality Check
Justitia 4.0

Für Gerichte, Behörden und Kanzleien

«Sind wir auf Kurs – oder haben wir blinde Flecken?»

  • Strukturierte Fragen vorab, remote

  • Sichtung von Projektskizze und Planung

  • Analyse der offenen Fragestellungen

  • Bewertung nach definierten Kriterien (grün / gelb / rot)

  • Schriftliche Einschätzung mit konkreten Hinweisen

CHF 8 900

Pauschal zzgl. MwSt.

Kernprodukt

Projektbegleitung
Justitia 4.0

Für Behörden und Gerichte in der Umsetzung

«Wir haben ein Projekt – aber keinen, der wirklich die Verantwortung trägt.»

  • Startet mit Reality Check als Grundlage

  • Strukturierter Austausch alle 3–4 Wochen

  • Asynchrone Prüfung von Dokumenten, Prozessen und Reglementen

  • QRM-Funktion: Bindeglied zwischen Projektleitung und Behördenleitung

  • Proaktive Umsetzungshilfen und Hinweise ohne Aufforderung

  • Frühwarnung bei übergeordneten Entwicklungen

Der 1.1.2027 ist der Startpunkt, nicht der Endpunkt. Die Umsetzung läuft danach weiter – diese Begleitung auch.

CHF 3 500 / Monat

zzgl. MwSt. · Mindestlaufzeit 6 Monate · zzgl. Reality Check

Vollmandat

Externe Projektleitung
Justitia 4.0

Für Organisationen unter Zeitdruck

«Wir brauchen jemanden, der Verantwortung übernimmt – nicht nur berät.»

  • Vollständige Übernahme der Projektleitungsfunktion

  • Mitarbeitende abholen und führen

  • Lösungen erarbeiten, Termine im Griff halten

  • Change Management und Prozessdenken

  • Systemverständnis auf juristischer und technischer Ebene

  • Schnittstelle IT / Recht / Behördenleitung

Auf Anfrage

Für Mandate mit komplexem Scope

Eine seltene Kombination.
Kein Berater von der Stange.

Projektleiter gibt es viele. Justitia-Expertise aus der Praxis der Justiz gibt es fast keine. Meine Kombination aus Rechtsexpertise, Systemkenntnis und Führungserfahrung in der Justiz ist auf dem Markt einzigartig.

Rechtsanwalt mit Doktorat

Ich verstehe nicht nur die Plattform, sondern die rechtlichen Implikationen: Fristenregime, Zustellfiktion, Beweisführung in digitalen Verfahren. Das sind keine IT-Fragen – das sind Rechtsfragen.

Ehem. Leiter Stab & Digitalisierungsagenda BVGer

Als Leiter Stab am BVGer war ich verantwortlich für die Digitalisierungsagenda des Bundesverwaltungsgerichts. Ich weiss, wie Entscheidungsprozesse in Gerichten und Behörden wirklich funktionieren.

HERMES Advanced & CAS Projektmanagement

HERMES Advanced ist die höchste Projektleitungsausbildung des Bundes. Ergänzt durch einen CAS in Projektmanagement und Change Leadership – ich führe Projekte methodisch und nicht nur inhaltlich

Ehem. Justitia 4.0-Botschafter am BVGer

Als Justitia 4.0-Botschafter am Bundesverwaltungsgericht war ich für die Umsetzung am Gericht verantwortlich. Ich kenne die Herausforderungen aus eigener Projektverantwortung – nicht aus der Distanz.

Ehem. Generalsekretär, Universität St. Gallen

Führungserfahrung auf Leitungsebene einer grossen Organisation. Diese Perspektive hilft mir, Projekte nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch und politisch einzuordnen.

Autor zu Digitalisierung im Recht

Ich publiziere zu Rechtsfragen der Digitalisierung und spreche regelmässig an Fachveranstaltungen. Ich weiss, wo Wissen in Organisationen fehlt – und welche Fragen immer wieder unbeantwortet bleiben.

Wer profitiert von dieser Beratung

Diese Anfragen landen auf meinem Tisch. Sie geben einen Eindruck, wann es sich lohnt, mich zu kontaktieren.

Primäre Zielgruppe

Gerichte & Bundesbehörden

Für Gerichte ist Justitia 4.0 keine Option. Wer nicht rechtzeitig bereit ist, hat kein Projektproblem – er hat ein Haftungs- und Reputationsproblem.

Kantonale Behörden

Kantonale Verwaltungen

Neben dem BEKJ treiben viele Kantone eigene Digitalisierungsvorhaben parallel voran. Wer beides nicht koordiniert, baut doppelt auf und riskiert trotzdem Lücken zum Stichtag.

Kanzleien

Kanzleien ohne interne Expertise

Auch kleinere Kanzleien müssen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Wer keine interne Expertise hat, braucht jemanden, der Signaturprozesse, Plattformzugänge und Fristenlogik kennt – bevor der erste Fehler passiert.

Der Reality Check eignet sich auch als internes Argumentationsmaterial: für Budgetprozesse, Priorisierungsentscheide und Projektfreigaben auf Führungsebene.

So klingt eine typische Anfrage

Diese Situationen begegnen mir regelmässig. Wenn eine davon auf Sie zutrifft, sind Sie hier richtig.

Kantonsgericht

«Wir haben eine Arbeitsgruppe, aber kein richtiges Projekt. Mir ist nicht klar, ob wir die wesentlichen Fragestellungen überhaupt auf dem Schirm haben.»

Kanzlei

«Wir wissen, dass wir ab 2027 elektronisch kommunizieren müssen. Aber wer macht das konkret, wie, und mit welcher Signatur?»

Kantonale Behörde

«Unser Projekt läuft, aber ich bin nicht sicher, ob wir wirklich auf Kurs sind. Eine externe Einschätzung würde mir helfen, intern zu argumentieren.»

Bundesbehörde

«Das Projekt ist zu gross für unsere interne Projektleitung. Wir brauchen jemanden mit Justitia 4.0-Expertise, der Verantwortung übernimmt.»

Nehmen Sie Kontakt auf.

David Schneeberger Online-Kurs

Justitia 4.0 Beratung

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