Kosten von Justitia 4.0: Was die Plattform kostet – und was nicht
- David Schneeberger

- 9. Mai
- 2 Min. Lesezeit

1. Ausgangsfrage
Für ein Projekt mit einem Gesamtvolumen von rund 89 Millionen Franken ist justitia.swiss für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfrei. Was bedeutet das konkret? Und wo liegen die tatsächlichen Kosten für Kanzleien und Behörden, die sich vorbereiten?
2. Warum die Frage oft falsch gestellt ist
Der häufigste Irrtum: «Weil die Plattform gratis ist, sind die Kosten der Einführung vernachlässigbar.» Nein. Die Plattformnutzung ist kostenfrei. Die Einführung – Prozessgestaltung, Schulung, Systemintegration, Infrastruktur – kostet Zeit, Personal und unter Umständen externe Begleitung.
3. Entscheidungsdimensionen
1. Was gratis ist
Die Nutzung der Plattform justitia.swiss ist gebührenfrei. Keine Versandgebühren. Keine Empfangsgebühren. Keine Abonnements. Das gilt für alle registrierten Organisationen – Kanzleien, Behörden, Gerichte gleichermassen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch öffentliche Mittel (Bund und Kantone).
2. Was nicht gratis ist
AGOV-Konten und die Registrierung auf justitia.swiss sind kostenfrei. Aber: Qualifizierte elektronische Signaturen für Verträge und andere Dokumente kosten Geld – je nach Anbieter zwischen wenigen Rappen und mehreren Franken pro Signatur. Qualifizierte elektronische Zeitstempel für den Scan-Betrieb haben ebenfalls Kosten.
Die grössten internen Kostenpositionen sind Personal (Scan-Center, Prozessbegleitung, Schulung), Software-Integration (Schnittstellenentwicklung oder -lizenzierung) und externe Beratung bei der Umsetzung.
3. Kostenplanung für Kanzleien
Für eine Kanzlei mit 5–20 Personen fallen typischerweise folgende Kostenpositionen an: Zeitaufwand für Prozessdefinition und Schulung (intern), gegebenenfalls externe Begleitung bei der Prozessgestaltung, Softwarekosten für die Schnittstelle (je nach Hersteller im Lizenzmodus), und laufende Kosten für qualifizierte Signaturen, wenn genutzt.
Absolute Zahlen sind organisationsabhängig. Klar ist: Wer früh plant, hat niedrigere Kosten als wer unter Zeitdruck umsetzt.
4. Kostenplanung für Behörden
Für Behörden ist die Kostendimension umfangreicher: Scan-Infrastruktur (Hardware, Software, Zeitstempel), Personalaufbau oder Outsourcing für das Scan-Center (2–4 VZÄ für mittlere Behörden), Systemintegration und Schulungskosten.
Ein weiterer Aspekt: Die fehlende Einreichungsgebühr auf der Plattform kann das Einreichungsvolumen erhöhen – insbesondere bei querolatorischen Eingaben. Dieser Effekt muss bei der Kapazitätsplanung berücksichtigt werden.
4. Typische Fehlannahmen
«Weil die Plattform gratis ist, gibt es kein Budget zu beantragen.» Falsch. Die internen Kosten müssen budgetiert werden, auch wenn die Plattformnutzung selbst nichts kostet.
«Externe Beratung ist Luxus.» Kanzleien und Behörden, die strukturiert vorgehen, sparen in der Regel mehr als sie ausgeben, weil sie nicht zweimal denselben Fehler machen.
5. Entscheidungsrahmen
Wenn Sie ein Budget für die Justitia-4.0-Einführung beantragen müssen → identifizieren Sie die vier Kostenpositionen (Personal, Software, Infrastruktur, externe Begleitung) und schätzen Sie jede Position separat.
Wenn Sie Kosten minimieren wollen → Prozessgestaltung und Schulung intern führen, externe Begleitung auf die Entscheidungsmomente konzentrieren.
6. Einordnung in die Gesamtarchitektur
Die Kostendimension ist Teil der Roadmap-Planung. Den Gesamtrahmen liefert die Pillar-Seite.
7. Mandatshinweis
Eine realistische Kostenplanung ist Teil jedes strukturierten Umsetzungsprojekts. Im Rahmen eines Mandats helfe ich, die relevanten Kostenpositionen zu identifizieren und zu priorisieren.

