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Wer haftet für falsche KI-Auskünfte, und warum Disclaimer oft überschätzt werden

  • Autorenbild: David Schneeberger
    David Schneeberger
  • 13. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Mai

Geschäftsmann mit Dokument zeigt auf Disclaimer. Zweiter Mann in Anzug hält sich kopfschüttelnd die Stirn. KI-Symbol und Waage im Hintergrund.

KI wird eingesetzt, um schneller zu antworten, effizienter zu informieren und Arbeitslast zu reduzieren. Gleichzeitig wächst die Sorge: Was, wenn das System etwas Falsches sagt, und jemand sich darauf verlässt? Die verbreitete Reaktion ist ein Disclaimer: ein Hinweis, ein Sternchen, eine automatisch generierte Fussnote. Rechtlich ist das oft zu kurz gedacht.


Die richtige Frage stellen

Viele Diskussionen über Haftung bei KI starten mit der falschen Frage: «Haftet man für das, was die KI sagt?» Diese Frage ist irreführend, weil sie KI als eigenständigen Akteur behandelt. KI ist kein Rechtssubjekt. Sie handelt nicht selbstständig. Sie ist ein Hilfsmittel im Verantwortungsbereich der Organisation, die sie einsetzt.

Die korrekte Frage lautet: Wem ist die Aussage zuzurechnen, und in welchem Kontext wurde sie gemacht? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lässt sich die Haftungsfrage sauber beurteilen.


Zurechnung: Warum die Organisation haftet

Rechtlich entscheidend für die Zurechnung ist, wer das System einsetzt, wer es in einen Prozess integriert und wer von seiner Nutzung profitiert. Ob eine Aussage von einer Mitarbeiterin, aus einer Textvorlage oder aus einem KI-System stammt, ändert nichts daran, wem sie zugerechnet wird.

Die Organisation bleibt Trägerin der Verantwortung, nach aussen wie nach innen. Diese Logik ist nicht KI-spezifisch. Sie entspricht der allgemeinen Verantwortlichkeit für Mitarbeitende, externe Berater und eingesetzte Hilfsmittel. KI ändert die Zurechnung nicht. Sie verändert den Massstab der Sorgfalt, die beim Einsatz erwartet wird.


Was Disclaimer leisten und was nicht

Disclaimer haben eine begrenzte, aber reale Funktion. Sie können Erwartungshaltungen dämpfen, den Kontext der Nutzung klarstellen und signalisieren, dass keine individuelle rechtliche Beratung erfolgt. In bestimmten Branchen und bei bestimmten Kommunikationsformaten sind sie rechtlich sinnvoll.

Was Disclaimer nicht können: gesetzliche Sorgfaltspflichten aushebeln. Wenn eine Organisation verpflichtet ist, sorgfältig zu informieren, und ein KI-System systematisch falsche oder irreführende Informationen liefert, schützt kein Disclaimer vor Haftung. Der Disclaimer ändert die Pflicht nicht, er kann nur die Erwartungshaltung modifizieren.

Ein pauschaler Hinweis «Diese Antwort wurde automatisch generiert» ist kein Haftungsschutz. Er ist Hinweisgestaltung. Wer ihn für ausreichend hält, unterschätzt, was Recht tatsächlich verlangt.


Der Kontext der Aussage ist entscheidend

Ob eine falsche KI-Aussage haftungsrelevant wird, hängt nicht primär vom Tool ab, sondern vom Wirkungsrahmen. Informative Aussagen ohne konkrete Entscheidungsrelevanz haben ein geringeres Haftungspotenzial als Aussagen, auf deren Grundlage der Empfänger rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidungen trifft. Allgemeine Orientierungshilfen haben einen anderen Massstab als einzelfallbezogene Empfehlungen.

Je näher eine KI-gestützte Kommunikation an einer konkreten Entscheidung liegt, desto höher die Anforderungen an Kontrollstufen, menschliche Überprüfung und Absicherung. Das ist keine neue rechtliche Anforderung. Es ist die Übertragung bekannter Sorgfaltspflichten auf eine neue technologische Konstellation.


Prozesse schützen, Texte nicht

In der Praxis zeigt sich: Organisationen investieren Zeit in die Formulierung von Disclaimern und kaum Zeit in die Frage, wo das System überhaupt antworten darf, wo eine menschliche Kontrollstufe zwingend ist und wie Eskalation vorgesehen ist. Haftungsrisiken entstehen selten wegen eines einzelnen falschen Satzes. Sie entstehen wegen fehlender Prozesslogik.

Wer KI-gestützte Kommunikation haftungssicher gestalten will, muss drei Fragen klären: Wo darf das System antworten? Wo braucht es zwingend menschliche Freigabe? Und wo ist Eskalation vorgesehen? Diese Fragen sind prozessual, nicht textlich. Kein Disclaimer ersetzt eine durchdachte Systemarchitektur.

Haftung beim KI-Einsatz folgt der Zurechnung, nicht der Technologie. Disclaimer können Erwartungen steuern, aber keine Sorgfaltspflichten ersetzen. Prozesse schützen mehr als Texte.

Selbsttest

Dürfte ein Empfänger diese KI-Aussage vernünftigerweise als verlässliche Grundlage für eine Entscheidung verstehen?

Wenn ja: Es braucht eine menschliche Kontrollstufe oder einen klaren Prozess, der das verhindert. Ein Disclaimer allein reicht nicht.

Gibt es eine klar definierte Grenze, ab der menschliche Überprüfung zwingend ist?

Diese Grenze muss nicht bei jeder Aussage gezogen werden. Aber sie muss für kritische Anwendungsfälle klar sein und organisatorisch verankert sein.

Ist dokumentiert, wofür das System eingesetzt werden darf und wofür nicht?

Die Dokumentation des erlaubten Einsatzbereichs ist Bestandteil der Sorgfaltspflicht. Ohne diese Dokumentation lässt sich im Streitfall nicht nachweisen, dass strukturiert gearbeitet wurde.


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