Anwaltliche Gemeinschaften und Bürogemeinschaften: Wer ist wer auf justitia.swiss?
- David Schneeberger

- 15. Mai
- 2 Min. Lesezeit

1. Ausgangsfrage
Anwaltliche Gemeinschaften und Bürogemeinschaften sind eine verbreitete Organisationsform in der Schweizer Anwaltschaft. Aber wie verhalten sie sich auf justitia.swiss? Teilen sich alle Anwältinnen und Anwälte ein Profil? Führt jede ihr eigenes? Und was bedeutet das für Interessenkonflikte und Berufsgeheimnis?
2. Warum die Frage oft falsch gestellt ist
Der naheliegende Ansatz: «Wir teilen eine Adresse, also teilen wir ein Profil.» Das kann sinnvoll sein – muss es aber nicht. Entscheidend ist, ob die Anwältinnen und Anwälte in der Gemeinschaft Mandate gemeinsam führen oder bloss Ressourcen teilen.
3. Entscheidungsdimensionen
1. Anwaltliche Gesellschaft vs. Bürogemeinschaft
Eine anwaltliche Gesellschaft – Kollektivgesellschaft, GmbH, AG – hat eine gemeinsame rechtliche Identität. Ein gemeinsames Organisationsprofil auf justitia.swiss ist hier die logische Lösung. Alle Gesellschafter führen Mandate im Namen der Gesellschaft.
Eine Bürogemeinschaft teilt Ressourcen, d.h. Sekretariat, Räume, vielleicht Infrastruktur, aber jede Anwältin und jeder Anwalt führt Mandate selbständig. Hier ist die Frage, ob ein gemeinsames Profil sinnvoll ist, eine echte Entscheidung: Sollen Mitbürokollegen die gesamte Plattformkorrespondenz aller sehen?
2. Interessenkonflikte und Berufsgeheimnis
Wenn alle Mitglieder eines Profils die gesamte Korrespondenz sehen, entstehen potenzielle Interessenkonflikte und Berufsgeheimnisfragen: Anwalt A vertritt Partei X; Anwalt B vertritt Partei Y und dies im selben Rechtsstreit. Wenn beide dasselbe Profil teilen, sehen beide die Korrespondenz des anderen.
Das ist nicht zulässig. In solchen Konstellationen müssen separate Profile eingerichtet werden. Wer in Bürogemeinschaft Mandate mit Interessenkonflikten führt, muss die Profilstruktur danach ausrichten.
3. Praktische Empfehlungen
Für anwaltliche Gesellschaften: ein gemeinsames Profil, mit klarer interner Postverantwortung und Stellvertretungsregelung. Für Bürogemeinschaften: prüfen, ob Interessenkonflikte realistisch sind. Wenn ja: separate Profile. Wenn nein: gemeinsames Profil mit definierter Postverantwortung kann effizienter sein.
In jedem Fall: Die Entscheidung explizit treffen und dokumentieren – nicht dem Zufall überlassen.
4. Typische Fehlannahmen
«Wir haben keine Interessenkonflikte.» Vielleicht. Aber wer das ohne Analyse behauptet, hat die Frage nicht sorgfältig genug gestellt.
«Separate Profile für alle löst das Problem.» Nur wenn die Stellvertretungslogik trotzdem funktioniert. Zwei separate Profile ohne Stellvertretungsregelung schaffen doppeltes Risiko.
5. Entscheidungsrahmen
Wenn Sie eine anwaltliche Gesellschaft sind → ein gemeinsames Profil, strukturierte Postverwaltung.
Wenn Sie eine Bürogemeinschaft ohne gemeinsame Mandate sind → prüfen Sie Interessenkonflikte. Im Zweifel: separate Profile.
Wenn Sie Mandate führen, in denen die andere Kanzlei Gegenpartei ist → separate Profile sind Pflicht.
6. Einordnung in die Gesamtarchitektur
Die Profilfrage für anwaltliche Gemeinschaften ist ein Spezialfall der Rollendimension. Überblick auf der Pillar-Seite.
7. Mandatshinweis
Die richtige Profilstruktur für Ihre Kanzleiorganisation zu definieren ist ein früher, aber wichtiger Schritt. Im Rahmen eines Mandats begleite ich diese Entscheidung.

